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Frühe Hilfen

Frühe Hilfen haben in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen und sind mit dem am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Bundeskinderschutzgesetz erstmals gesetzlich verankert. Sie bieten einen neuen, präventiven Ansatz, um allen Kindern von Anfang an ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Frühe Hilfen sind passgenaue Unterstützungsangebote für Eltern und Kinder ab der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren des Kindes. Sie nutzen die Angebote und Maßnahmen aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung und entwickeln sie weiter. Dies geschieht in multiprofessionellen und hilfesystemübergreifenden Netzwerken Frühe Hilfen.
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